Gemeindeversammlung Juni 2017

Gemeindepolitik ist wichtig. Denn sie gestaltet die Lebensqualität in unserer Gemeinde: Schulen, Strassen, Abfallentsorgung, Gemeindesteuern, kulturelles Angebot etc. werden durch die Gemeindepolitik beeinflusst. Deshalb ist es wichtig, dass du mit deiner Stimme Einfluss auf die Entscheide nimmst.

 

Vorstand und Mitglieder der SP Kirchlindach haben an der letzten Mitgliederversammlung in einer angeregten Diskussion die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom nächsten Montag beraten und folgende Abstimmungsempfehlungen beschlossen:

 

Rechnung 2016: Zustimmung

Die Gemeinderechnung schliesst mit einem Überschuss von fast 700’000 Franken. Das massgebende Eigenkapital steigt von 2,63 auf 3,16 Mio. Franken. Budgetiert war ein Verlust mit Eigenkapitalverzehr. Strikte Ausgabendisziplin und höhere Steuereinnahmen haben zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt. Doch die Rechnung offenbart auch die grosse Schwäche. Die Gemeinde investiert seit Jahren viel zu wenig in den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur. Die Abschreibungen dafür sind mit 220’000 Franken zu tief. Um den Wert von Strassen, Schulhäusern, Gemeindeliegenschaften und weiterer Infrastruktur langfristig zu erhalten, wäre mindestens der vierfache Abschreibungsbetrag notwendig. Dies wird an der Dezember-Gemeindeversammlung ein zentrales Thema werden.

 

Ausgleich von Planungsmehrwerten: Zustimmung

Schon seit langem gilt: wenn Land von der Landwirtschaftszone in die Bauzone eingezont wird, schuldet der Besitzer die sogenannte Mehrwertabgabe. Mit dieser Steuer wird der nötige Ausbau der kommunalen Infrastruktur (z.B. Erschliessungs­kosten) bezahlt. Nicht besteuert wurden die anschliessenden Um- und Aufzonungen, die den Unterhalt und den Ausbau der Gemeindeinfrastruktur ebenfalls belasten. Aufgrund von Änderungen im eidgenössischen Raumplanungsgesetz und im kantonalen Baugesetz muss die Gemeinde Kirchlindach ein eigenes Reglement erlassen, wenn der bisherige Satz bei Einzonungen von 40% weitergeführt werden will und die Mehrwertabschöpfung bei Um- und Aufzonung vorgeschrieben werden soll. Die SP Kirchlindach unterstützt den Vorschlag, dass die Abschöpfung bei Um- und Aufzonungen von 30% erst ab einem Planungsmehrwert von 100’000 Franken (Freigrenze) verfügt wird. Diese Freigrenze fördert die bessere Ausnützung des Bodens im bebauten Gebiet (Siedlungsverdichtung nach innen) und nimmt Rücksicht auf unsere Struktur in Kirchlindach. Die Vorabklärungen zeigten, dass mit dieser Freigrenze die für Kirchlindach wichtigen KMU und die privaten Eigentümer grösstenteils geschont werden. Nur dort, wo durch Auf- und Umzonungen grosse Mehrwerte über der Freigrenze entstehen, wird in Zukunft dieser Mehrwert mit einem reduzierten Abschöpfungssatz von 30% zur Anwendung kommen. Mit diesem Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten trägt die Gemeinde wichtigen Anliegen der SP Kirchlindach Rechnung. Es fördert den haushälterischen Umgang mit dem Boden beim Bauen, nimmt Rücksicht auf unsere spezielle Struktur und schafft Gerechtigkeit bei der Mehrwertabschöpfung von Ein-, Um- und Aufzonungen. Es reduziert durch die hohe Freigrenze den Vollzugsaufwand (unproduktive Kosten) der Verwaltung.

 

Strassensanierungen: Zustimmung

An einer Informationsveranstaltung Ende März hat der Gemeinderat deutlich aufgezeigt, wie schlecht es um die kommunale Infrastruktur wie beispielsweise die Gemeindestrassen bestellt. ist. Kirchlindach steht hier nicht allein mit diesen Sorgen. In der Wachstumsphase der 1960/70er Jahre wurde überall die kommunale Infrastruktur hochgefahren: Schulhäuser gebaut, Naturstrassen geteert und die Liegenschaften an die ARA angeschlossen. Jede Baute braucht nicht nur Unterhalt, sondern auch periodische Investitionen, um den Wert zu erhalten. Diese Investitionen hat die Gemeinde Kirchlindach zugunsten eines tiefen Steuerfusses zu lange hinausgeschoben. Die im Frühjahr vom Gemeinderat erstmals vorgelegte Geschäfts- und Ressourcenkontrolle zeigt deutlich, dass in den nächsten vier bis sechs Jahren rund 32 Millionen Franken investiert werden müssen, davon 80 Prozent allein für den Werterhalt der kommunalen Infrastruktur im Hoch- und Tiefbau. Die SP Kirchlindach ist überzeugt, dass die Investitionen in die Strassensanierung nun zu tätigen sind. Denn es ist eine alte Weisheit, dass mit Investitionen in den Unterhalt zur richtigen Zeit die Lebensdauer und damit der Wert jeder Baute erheblich verlängert werden kann. In diesem Sinn empfiehlt die SPK die Zustimmung zu den beiden Strassensanierungsprojekten Leutschenstrasse und Diemerswilstrasse.

Sind 32 Millionen Franken für Investitionen tragbar? Ja, findet die SP Kirchlindach

Die Geschäfts- und Ressourcenkontrolle des Gemeinderates listet über 100 Projekte auf, die kurz- und mittelfristig zu realisieren sind. Etliche Projekte müssen aufgrund von übergeordneten Gesetzesbestimmungen ausgeführt werden. Viele, vor allem aber die kostenintensiven Projekte, sind für den Werterhalt der kommunalen Infrastruktur notwendig. Der Gemeinderat schätzt die Investitionen (Stand heute) auf rund 32 Millionen Franken. Aufgrund der vorgegebenen Abschreibungsdauer im harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) kann für jede Investition die Höhe und Dauer der Abschreibung genau angegeben werden. Über alle Investitionen berechnet sich dann die Abschreibungskurve. Die von der Gemeinde präsentierten Zahlen belegen, dass 32 Millionen Franken Investitionen im Durchschnitt der nächsten 20 Jahre rund 900‘000 Franken Abschreibungen bedeuten. Zusammen mit den Kapitalkosten entspricht dies (Stand heute) etwa den Ausgaben von zwei Steuerzehnteln. Nimmt man die Rechnung 2016 als Basis, bedeutet dies einen Steuerfuss von 1.6. Dies hält die SP Kirchlindach für vertretbar, sinnvoll und angesichts des aufgestauten Investitionsbergs auch notwendig.

Nicht zu vergessen ist, dass die Investitionen auch geeignetes Personal für die Projektleitung erfordern. Der Gemeinderat gibt einen Bedarf von zirka 12‘000 Arbeitsstunden auf. Auf die Frage, wie diese geleistet werden sollen und was es kostet, erwartet die die SP Kirchlindach noch eine Antwort vom Gemeinderat.